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Unser Angebot

Aufgaben - Hilfen bei Suchtproblemen - Niedermühle

 

Soziale und berufliche Eingliederung junger Menschen

mit Suchtproblemen (Niedermühle)

 
Das CJD Jugenddorf Wolfstein führt seit 1995 in einem differenzierten Netzwerk Jugendhilfemaßnahmen zur sozialen und beruflichen Eingliederung junger Menschen mit Suchtproblemen durch.
 
Zielgruppe:
 
Suchtgefährdete und suchtkranke junge Männer und Frauen im Alter von ca. 14 bis 21 Jahren, die neben einer stoffgebundenen Suchtproblematik (illegale Drogen, Alkohol, Medikamente usw.) weitere Störungsbilder aufweisen (dissoziales Verhalten, psychiatrische Krankheitsbilder, Lernbeeinträchtigungen, Hyperaktivität usw.) und daher erzieherische und therapeutische Hilfen benötigen.
 
 
Angebote:
 
  • Entwicklung der Persönlichkeit und Befähigung zu einem abstinenten Leben
  • Hinführung zu einem Schulabschluss durch internen Förderunterricht zur Vorbereitung auf den externen Hauptschulabschluss oder Wiedereingliederung in weiterführende Schulen
  • Berufsausbildung im Jugenddorf Wolfstein in einem von 26 Berufen mit Besuch der öffentlichen Berufsschule
 
Die Aufnahme erfolgt zunächst in der Niedermühle in Odernheim/Glan (4 Häuser mit insgesamt 42 Plätzen) oder in der Wohngruppe Oberweiler (14 Plätze). Ein für Suchteinrichtungen typisches Regelwerk, eine klare Tagesstruktur sowie sozialpädagogische, therapeutische, schulpädagogische, arbeitsprädagogische und freizeitpädagogische Maßnahmen helfen den jungen Menschen bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Für die freizeitpädagogischen Veranstaltungen stehen vielfältige Räume zur Verfügung (Sporthalle, Kletterraum, Kraftraum, Musikraum, Andachtsraum usw.). Ausführliche Informationen enthält die umfangreiche Konzeption "Soziale und berufliche Eingliederung junger Menschen mit Suchtproblemen
 
Nach Erreichen der Stufe 3 des Entwicklungskonzeptes findet ein Wechsel in das Betreute Wohnen statt (s. spezielle Konzeption).
 
Die Aufenthaltsdauer in der Abteilung Suchtprävention beträgt mindestens 1 Jahr, kann aber je nach angestrebtem Ziel auch mehrere Jahre betragen.
 
 
Partner:
 
Die Finanzierung erfolgt über die Jugendämter nach SGB VIII §§ 34, 35a und 41 oder über die Sozialämter nach SGB XII §§ 53 und 54 (Eingliederungshilfe).
 
Für weitere Informationen fordern Sie bitte unsere Konzeption "Soziale und berufliche Eingliederung für junge Menschen mit Suchtproblemen" an.
 
 
Anfragen richten Sie bitte an: "unser Aufnahmeteam"
 

Suchtprävention:

Klaus-Jürgen Monz
Tel.: 06304 911-157 oder 06755 9420-13
Fax: 06304 911-101 oder 06755 9420-20